Geschrieben von CaWe am Mi., 13.03.2024 - 15:50

Seit dem 1. Januar 2024 ist der CO2-Preis für Brennstoffe auf 45 Euro pro Tonne gestiegen. Das sind 0,97 Cent pro Kilowattstunde Erdgas oder 14,33 Cent pro Liter Heizöl. Mit 55 Euro pro Tonne CO2-Emissionen kommt 2025 dann die nächste Stufe. Dies sind die planbaren Kostensteigerungen für das Heizen mit fossilen Brennstoffen. Weniger kalkulierbar sind die Preiskapriolen an den Energiemärkten.

Betrieb von Gasleitungen immer teurer und absehbar nicht mehr aufrechtzuerhalten

Hinzu kommen bei Gasheizungen die sogenannten Netzentgelte. Dies sind die Kosten für Bau und Betrieb der Gasleitungen, die auf alle Nutzer:innen umgelegt werden. Wenn nun zukünftig immer weniger Gebäude an das Gasnetz angeschlossen sind und die angeschlossenen – beispielsweise aufgrund von Dämmmaßnahmen – immer weniger Energie verbrauchen, ist das zwar gut für das Klima, macht es jedoch für die Gasverbraucher:innen immer teurer.

Zudem hat die Bundesnetzagentur 2023 die kalkulatorischen Nutzungsdauern von Erdgasleitungsinfrastruktur an die Klimaziele angepasst. Das bedeutet: Wenn Deutschland bis 2045 klimaneutral sein soll, dann darf spätestens zu diesem Zeitpunkt kein fossiles Erdgas mehr zum Heizen eingesetzt werden. Bisher wurde für langlebige Infrastrukturen, wie beispielsweise Gasleitungen, aber ein Abschreibungszeitraum von 45 Jahren angesetzt, was ganz offensichtlich nicht mit Ende der Gasnutzung in Deutschland zusammenpasst. Daher dürfen die Netzbetreiber ihre Investitionen jetzt über kürzere Zeiträume abschreiben, was wiederum mit höheren jährlichen Kosten verbunden ist.

Ein weiterer Faktor, der die Anschaffung einer neuen Gasheizung zum aktuellen Zeitpunkt zu einer geradezu riskanten Investition macht, ist die Frage, wie lange die Verteilnetzinfrastruktur für private Haushalte überhaupt aufrechterhalten werden kann. In einer Metaanalyse zum Erdgas-Phase-out in Deutschland kommt das Öko-Institut nach Auswertung einer Reihe aktueller Studien zu dem Fazit:

„Da Deutschland auch in Zukunft den Transport von Gasmengen leisten muss, wird ein
Transportnetz aufrechterhalten werden, welches zunächst noch Erdgas transportiert,
perspektivisch aber teilweise für den Transport von Wasserstoff umgewidmet wird.

Auf Verteilnetzebene wird es hingegen flächendeckend zu Stilllegungen kommen (müssen): die
Szenarien zeigen insbesondere im Gebäudesektor einen eindeutigen Zielpfad Richtung einer
komplett eingestellten Nutzung von Erdgas im Zieljahr 2045. Hier gilt es Lock-ins zu vermeiden
und die jährlichen Investitionen in das Netz von derzeit ca. 1,5 Mrd. EUR pro Jahr
herunterzufahren.“

Die umfangreiche Studie findet sich hier: https://www.oeko.de/fileadmin/oekodoc/Erdgas-Phase-out-Deutschland.pdf

Bis zu 70 Prozent Förderung für klimafreundliche Heizungen

Das klingt zugegebenermaßen beunruhigend für alle, bei denen die Heizung in die Jahre kommt und die daher eine neue Investition tätigen müssen. Es gibt für Hauseigentümer:innen jedoch auch gute Nachrichten: Ebenfalls seit dem 1. Januar bietet die Bundesförderung effiziente Gebäude (BEG) eine umfassende Finanzierungshilfe für alle, die ihre fossile Heizung austauschen. Insgesamt sind bis zu 70 Prozent Förderung möglich!

Für alle klimafreundlichen Heizungstechnologien gibt es eine Grundförderung von 30 Prozent der Kosten. Zudem gibt es einen Einkommensbonus von weiteren 30 Prozent für Haushalte mit weniger als 40.000 Euro Jahreseinkommen, beispielsweise Menschen mit niedriger Rente aber einem eigenen Häuschen. Obendrauf kommt noch ein Geschwindigkeitsbonus von 20 Prozent. Dieser gilt in einer ganzen Reihe von Fällen für Hauseigentümer:innen, die bis 2028 eine noch funktionstüchtige Heizung stilllegen, und sinkt dann schrittweise bis 2037 auf null. Für besonders effiziente Wärmepumpen gibt es zusätzlich einen Effizienzbonus von 5 Prozent. Die Zuschüsse lassen sich kumulieren bis zu einer Gesamtförderung von maximal 70 Prozent.

Für welche Heizungstechnologien die Förderung gilt, ist denkbar breit angelegt. Möglich sind längst nicht nur Wärmepumpen, sondern auch Solarthermie, Biomasseheizungen, der Anschluss an ein Wärmenetz, Brennstoffzellen, wasserstofffähige Heizungen oder innovative Heizungstechnik auf Basis erneuerbarer Energien.

So macht es der Geschwindigkeitsbonus besonders attraktiv, sich an ein Fernwärmenetz anzuschließen, obwohl die fossile Heizung noch funktionstüchtig ist. Wenn beispielsweise für die Anschlussleitung, die Fernwärmeübergabestation und einen Pufferspeicher insgesamt 20.000 Euro zu veranschlagen sind, können davon 10.000 Euro als Zuschuss beantragt werden (30 % Grundförderung plus 20 % Geschwindigkeitsbonus). Bei Haushalten mit einem geringen Einkommen sind es sogar 14.000 Euro (plus weitere 30 % sind insgesamt 80 %, Maximalförderung jedoch bei 70 % gedeckelt).

Fördermittelbeantragung bei der KfW

Wichtig: Die Fördermittelbeantragung für die Heizungsmodernisierung ist nicht mehr wie bisher beim BAFA angesiedelt, sondern liegt jetzt bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Die Förderung für Maßnahmen an der Gebäudehülle, wie Fenster, Fassadendämmung oder Dachsanierung, sind jedoch immer noch über das BAFA zu beantragen, ebenso die Förderung für eine Energieberatung.

In der ersten Jahreshälfte 2024 wird die KfW mit der Umsetzung ihrer neuen Aufgabe noch sehr beschäftigt sein. Die Beantragung ist daher erst schrittweise möglich. Seit dem 27. Februar können selbstnutzende Eigentümer:innen von Einfamilienhäusern ihre Förderanträge stellen. Ab dem 30. April können für selbst bewohnte Wohnungen in Mehrfamilienhäusern Anträge gestellt werden und ab dem 31. Juli sind dann auch Vermieter:innen und Unternehmen an der Reihe.

Wegen dieses Verzugs bei der Fördermittelbeantragung ist es ausnahmsweise möglich, die Modernisierungsmaßnahme schon zu beginnen und dann erst die Förderung zu beantragen. In jedem Fall ist es sinnvoll, sich frühzeitig zu informieren, die Heizungsmodernisierung zu planen und mit Firmen Kontakt aufzunehmen.

Information und Beratung

Viele Informationen gibt es auf der Webseite der KfW. Dort gibt es auch einen Vorab-Check, ob die Förderbedingungen für die individuelle Situation zutreffend sind. Außerdem finden Interessierte eine Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Registrierung und anschließenden Beantragung der Fördermittel.

Auch viele Kommunen stellen weitere Fördermittel bereit oder bieten eine kostenfreie Einstiegsenergieberatung an. Einen Fördermittel-Check für alles rund ums klimafreundliche Bauen und Sanieren gibt es beim Portal co2online.